Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – energy-agent
Stand: 23.02.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der Plattform energy-agent (Web-App unter app.energy-agent.at, ggf. Mobile-App und API) durch juristische Personen als Kund:innen („Kunde“).
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1. Anbieter, Kontakt
Natural Developments GmbH Gartengasse 37, 2721 Bad Fischau, Österreich E-Mail: office@energy-agent.at Firmenbuch: FN 659446 z („energy-agent“, „wir“)
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2. Geltungsbereich, Rangfolge, Abwehrklausel
2.1 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Nutzungen, Erklärungen und rechtsverbindlichen Handlungen im Zusammenhang mit energy-agent.
2.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2.3 Rangfolge: (1) individuelles Angebot/Bestellbestätigung, (2) diese AGB, (3) allfällige Anlagen (z. B. Leistungsbeschreibung/Preisblatt, Supportbedingungen, AVV), jeweils in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.
2.4 Es gilt ausschließlich die deutsche Fassung.
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3. Begriffsbestimmungen
- Kunde: Juristische Person (z. B. Verein, Genossenschaft, Unternehmen) als Vertragspartner von energy-agent.
- Energiegemeinschafts-Admins: Vom Kunden benannte, vertretungsbefugte Administrator-Rolle, die den Vertrag abschließen und verwalten darf.
- Endkund:innen: Kund:innen des Kunden (z. B. Verbraucher:innen und Erzeuger:innen, EG-Mitglieder), inkl. Zählpunktinhaber, deren Daten im Rahmen des Vertrags verarbeitet werden und/oder denen der Kunde Zugang ermöglicht.
- User: Vom Kunden angelegte Nutzerkonten innerhalb des Tenants.
- Zählpunkt („ZP“) / Zählpunktdaten: Stammdaten und Identifikatoren (z. B. Zählpunktnummer, Netzbetreiber, Adresse).
- Energiedaten: Messwerte/Lastprofile (z. B. 15-Minuten-Verbrauch/Einspeisung), Community-Bezug sowie daraus abgeleitete Daten (Simulation/Forecast/Optimierung).
- Tenant: Mandant/Umgebung des Kunden innerhalb der Multi-Tenant-Plattform.
- Add-on: Optionales Modul zusätzlich zu Standardleistungen (z. B. Forecasting, Optimierung, Geräteanbindung, Batteriesteuerung).
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4. Teilnahmevoraussetzungen (nur B2B)
4.1 Vertragsabschluss und Nutzung sind ausschließlich juristischen Personen gestattet.
4.2 Der Kunde versichert, dass der Energiegemeinschafts-Admins bei Vertragsabschluss vertretungsbefugt ist und alle erforderlichen internen Zustimmungen vorliegen.
4.3 Endkund:innen werden nicht Vertragspartner von energy-agent. Vertrags- und Haftungsbeziehungen zwischen Kunde und Endkund:innen bleiben davon unberührt.
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5. Leistungen, Leistungsbeschreibung, Best-Effort
5.1 Standardleistungen
Sofern im Angebot nicht anders geregelt, umfasst energy-agent standardmäßig:
- Monitoring und Visualisierung von Daten
- Simulation (auf Basis verfügbarer Daten)
5.2 Add-ons (optional, je Angebot)
Je nach Angebot können Add-ons Bestandteil sein, insbesondere:
- Forecasting/Prognosen
- Optimierung
- Geräteanbindung (z. B. Wechselrichter, Batteriespeicher, PV, Wärmepumpe, Ladestation, E-Autos) inkl. Schnittstellen/API
- Batteriesteuerung (automatisch, manuell überschreibbar)
5.3 Best-Effort / Keine Garantien
Die Leistungen erfolgen Best Effort. Soweit gesetzlich zulässig bestehen keine Garantien (z. B. keine Zusage zu Verfügbarkeit, Datenvollständigkeit, Ergebnissen, Einsparungen oder einem bestimmten Funktionsumfang), sofern nicht ausdrücklich schriftlich im Angebot zugesichert.
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6. Angebote, Vertragsabschluss
6.1 Vertragsabschlüsse sind je nach Vereinbarung möglich via Online-Bestellung/Klickabschluss, schriftliches Angebot/Annahme oder E-Mail-Bestätigung.
6.2 Unsere Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – unverbindlich.
6.3 Zusagen, Nebenabreden oder Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform (z. B. E-Mail) bestätigt wurden.
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7. Preise, Abrechnung, Zahlungsbedingungen
7.1 Preise, Leistungsumfang, Abrechnungslogik und allfällige Add-ons ergeben sich aus dem individuellen Angebot und/oder einer veröffentlichten Preisinformation auf der Website. Alle Preismodelle (z. B. pro Zählpunkt, pro Community, pro Nutzer, pauschal, nutzungsbasiert) sind möglich.
7.2 Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Preise verstehen sich zzgl. USt in der jeweils gesetzlichen Höhe, sofern nicht anders ausgewiesen.
7.3 Zahlungsabwicklung erfolgt grundsätzlich außerhalb der Plattform. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt davon unberührt.
7.4 Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern im Angebot nicht anders geregelt.
7.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte; zusätzlich können angemessene Mahn- und Inkassokosten verrechnet werden.
7.6 Leistungen, die über normalen Support hinausgehen (z. B. erweiterte Onboarding-/Projektleistungen), werden – nach Abstimmung – gesondert nach Aufwand oder Pauschale verrechnet.
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8. Laufzeit, Kündigung, Sperre, Löschung
8.1 Der Vertrag läuft – sofern nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit.
8.2 Kündigung ist monatlich zum Monatsende möglich, mit 30 Tagen Kündigungsfrist, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
8.3 Sperre bei Zahlungsverzug/Verstoß: Bei Zahlungsverzug oder wesentlichen Vertragsverletzungen dürfen wir nach Mahnung den Zugang ganz oder teilweise sperren. Eine Sperre kann insbesondere erfolgen, wenn (i) eine fällige Forderung trotz Mahnung nicht beglichen wurde oder (ii) die weitere Nutzung aus Sicherheits- oder Missbrauchsgründen unzumutbar ist.
8.4 Außerordentliche Beendigung: Bei fortgesetztem Zahlungsverzug oder schweren Verstößen dürfen wir den Vertrag außerordentlich beenden.
8.5 Löschung nach Vertragsende: Nach Vertragsende erfolgt eine Löschung personenbezogener Daten grundsätzlich 7 Jahre nach Vertragsende, soweit keine kürzere Erforderlichkeit besteht oder längere gesetzliche Aufbewahrungspflichten greifen. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und ggf. einem AVV.
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9. Rollenmodell, Benutzerverwaltung, Verantwortlichkeiten
9.1 Der Kunde verwaltet innerhalb seines Tenants User, Rollen, Berechtigungen und Zuweisungen (z. B. Zählpunkte/Communities) und stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten.
9.2 Rollen-Grundsätze:
- User: Zugriff nur auf zugewiesene Zählpunkte/Daten; keine Weitergabe von Zugangsdaten; Nutzung nur im Vertragszweck.
- Energiegemeinschafts-Admin: Verwaltung von Usern/Zählpunkten innerhalb seiner Community; verantwortlich für korrekte Zuordnung/Berechtigungen.
- Admin (energy-agent): Technischer Systemzugriff für Betrieb, Wartung, Security; kein inhaltlicher Zugriff außer bei Supportfall (protokolliert).
- Support: Zugriff nur anlassbezogen und minimal; Audit-Logging; Vertraulichkeitspflicht.
9.3 Der Kunde haftet für Handlungen seiner User/Endkund:innen wie für eigenes Handeln, soweit gesetzlich zulässig.
9.4 Ein Account-User kann mehrere Zählpunkte verwalten. Der Kunde/Energiegemeinschafts-Admin bestätigt, dass er zur Verwaltung der zugewiesenen Zählpunkte berechtigt ist (Eigentum, Vollmacht oder vertragliche Befugnis). energy-agent prüft dies nicht materiell, kann jedoch geeignete Nachweise verlangen.
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10. SSO und Identitäten
10.1 Sofern SSO/Drittanbieter-Authentifizierung genutzt wird, liegt die Identitätsverwaltung (Authentifizierung) beim jeweiligen SSO-Anbieter bzw. beim Kunden.
10.2 Rollen und Berechtigungen innerhalb energy-agent werden vom Kunden im Tenant zugewiesen.
10.3 energy-agent ist für die technische Umsetzung und Sicherheit der Integration verantwortlich, nicht jedoch für die inhaltliche Richtigkeit der Identitäten oder Berechtigungsvergabe durch den Kunden.
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11. Pflichten des Kunden (Mitwirkung, Rechtmäßigkeit, Sicherheit)
11.1 Der Kunde erbringt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen (z. B. korrekte Stammdaten, Ansprechpartner, technische Voraussetzungen, interne Freigaben).
11.2 Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte, Befugnisse, Vollmachten und Rechtsgrundlagen verfügt, um Endkund:innen-, Zählpunkt- und Energiedaten im Rahmen von energy-agent verarbeiten zu lassen und Zugriffe zu gewähren.
11.3 Der Kunde sorgt für angemessene Account-Sicherheit (z. B. Schutz von Zugangsdaten, interne Zugriffsregeln). Bei Verdacht auf Missbrauch ist energy-agent unverzüglich zu informieren.
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12. Datenquellen, Energiewirtschaft, Datenqualität, Abweichungen
12.1 Daten können aus unterschiedlichen Quellen stammen (u. a. EDA, Netzbetreiber, Geräte-APIs, Live-Messgeräte, Upload).
12.2 Keine Garantie auf Vollständigkeit/Aktualität: Der Kunde anerkennt, dass Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Daten teilweise von externen Systemen abhängen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Datenverfügbarkeit oder -qualität.
12.3 Datenlücken können technisch mittels Interpolation, Verzögerung oder späterer Nachlieferung behandelt werden. Nachlieferungen/Korrekturen können zu rückwirkenden Anpassungen führen.
12.4 energy-agent gibt keine Garantie für die Richtigkeit von Daten, Simulationen, Prognosen oder Optimierungsergebnissen. Simulationen können von tatsächlichen Berechnungen, Messungen oder Abrechnungen abweichen.
12.5 Netzbetreiber-/Endkund:innen-Verhältnisse: energy-agent übernimmt keine Haftung für vertragliche/technische Bedingungen zwischen Netzbetreiber und Endkund:in. Endkund:in/Kunde ist allein verantwortlich, die Zulässigkeit und Einhaltung dieser Bedingungen sicherzustellen.
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13. Geräteanbindung und Steuerung (Batterie/Anlagen)
13.1 Bei angebundenen Geräten („Großgeräte“ wie Wärmepumpen, E-Autos, Wallboxen, PV-Anlagen, Batteriespeicher etc.) erfolgt die Steuerung über elektronische Schnittstellen (APIs) nach Maßgabe der jeweiligen Hersteller/Anbieter.
13.2 Steuerung kann automatisiert erfolgen und ist – soweit vorgesehen – manuell überschreibbar. Optimierungsziele (z. B. möglichst günstiger Preis für Endkund:innen) hängen von Konfiguration, Datenlage und externen Faktoren ab; konkrete Einsparungen werden nicht zugesichert.
13.3 Hardware/Installation/Betrieb: energy-agent übernimmt keine Verantwortung für Geräte, deren Zustand, fachgerechte Installation, Instandhaltung, Konfiguration, Verschleiß oder ordnungsgemäßen Betrieb. Die Nutzung ist nur für fachmännisch installierte und betriebssichere Anlagen vorgesehen. Endkund:innen bzw. der Kunde haben den ordentlichen Betrieb selbst zu überwachen.
13.4 Endkund:innen/Kunde sind für alle erforderlichen Genehmigungen, Netzanschlussbedingungen, Sicherheitsvorgaben und Herstellervorgaben verantwortlich. energy-agent übernimmt keine Verantwortung für fehlende Genehmigungen oder nicht zulässige Betriebsweisen.
13.5 Soweit zur Geräteanbindung ein zusätzliches Verbindungsgerät/Gateway erforderlich ist, ergeben sich Bereitstellung, Kosten, Verantwortlichkeiten und allfällige Gewährleistung aus dem Angebot bzw. gesonderten Bedingungen.
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14. Nutzungsrechte, IP, Verbote
14.1 energy-agent räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang ein.
14.2 Verboten sind insbesondere:
- Reverse Engineering/Decompilierung/Umgehung von Schutzmechanismen (soweit nicht zwingend erlaubt)
- Scraping oder automatisiertes Auslesen außerhalb freigegebener Schnittstellen
- Belastungs-/Penetrationstests ohne vorherige Zustimmung
- Umgehung von Berechtigungen, Störung/Manipulation der Plattform
14.3 Bei Verstößen darf energy-agent den Zugang angemessen einschränken oder sperren.
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15. Verfügbarkeit, Wartung, Änderungen
15.1 Geplante Wartungsfenster finden üblicherweise nachts statt und werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt.
15.2 energy-agent darf Funktionen ändern, anpassen, hinzufügen oder einstellen, soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Weiterentwicklung oder rechtliche Anforderungen erforderlich oder zweckmäßig ist. Ein Anspruch auf bestimmte Features besteht nicht.
15.3 „Breaking Changes“ werden, soweit zumutbar, vorab kommuniziert.
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16. Support
16.1 Support erfolgt – sofern im Angebot nicht anders geregelt – per E-Mail während üblicher Geschäftszeiten in Österreich (Mo–Fr, ausgenommen Feiertage).
16.2 Reaktionszeiten erfolgen Best Effort bzw. gemäß Angebot.
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17. Datenexport (Option, kostenpflichtig)
17.1 Ein automatischer Anspruch auf Datenexport besteht nicht.
17.2 energy-agent kann jedoch nach gesonderter Vereinbarung einen kostenpflichtigen Datenexport bereitstellen (z. B. CSV/JSON), sofern technisch möglich und rechtlich zulässig. Umfang, Format, Fristen und Kosten werden mit dem Kunden im Einzelfall vereinbart.
17.3 Nach Vertragsende kann ein Export – sofern vereinbart – innerhalb eines angemessenen Zeitfensters erfolgen, wobei zu berücksichtigen ist, dass Daten ggf. bereits in Lösch-/Archivprozessen sind.
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18. Datenschutz, Auftragsverarbeitung (AVV)
18.1 Details zur Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.
18.2 Soweit energy-agent personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt energy-agent als Auftragsverarbeiter. Ein AVV (Art. 28 DSGVO) wird auf Anfrage bereitgestellt und ist vom Kunden einzuholen/abzuschließen, soweit erforderlich.
18.3 energy-agent verarbeitet darüber hinaus bestimmte Daten als eigener Verantwortlicher (z. B. Plattformbetrieb, Sicherheit; Newsletter/Marketing nur mit Einwilligung).
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19. Referenzen, Vertraulichkeit
19.1 Vertrauliche Informationen sind von beiden Parteien vertraulich zu behandeln.
19.2 energy-agent darf den Kunden nur mit Opt-in als Referenz nennen (z. B. Logo/Name), sofern nicht anders vereinbart.
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20. Gewährleistung
20.1 Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt die Bereitstellung der Plattform „wie besehen“ (as is), ohne Gewährleistung für bestimmte Eigenschaften, Verfügbarkeit, Eignung oder Fehlerfreiheit.
20.2 Zwingende Gewährleistungsrechte, die nicht abbedungen werden können, bleiben unberührt. Im Übrigen ist unsere Gewährleistung – soweit zulässig – auf Verbesserung/Ersatz im angemessenen Umfang beschränkt.
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21. Haftung (inkl. Haftungsobergrenze)
21.1 Grundsatz: Soweit gesetzlich zulässig, haftet energy-agent gegenüber Unternehmern nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
21.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
21.3 Haftungsobergrenze: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von energy-agent (aus welchem Rechtsgrund auch immer) insgesamt der Höhe nach begrenzt auf das Netto-Entgelt, das der Kunde in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die betroffene Leistung bezahlt hat. Besteht der Vertrag kürzer, ist die Haftung auf das bislang bezahlte Netto-Entgelt begrenzt.
21.4 Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, reine Vermögensschäden, Datenverlust oder Ansprüche Dritter.
21.5 Ausnahmen: Unberührt bleiben zwingende Haftungstatbestände, insbesondere Haftung für Personenschäden sowie gesetzlich zwingende Haftung, die nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
21.6 Der Kunde stellt energy-agent schad- und klaglos, sofern Ansprüche Dritter (insb. Endkund:innen) aus einer rechtswidrigen, nicht autorisierten oder vertragswidrigen Nutzung, Datenbereitstellung oder Berechtigungsvergabe durch den Kunden geltend gemacht werden.
21.7 energy-agent haftet nicht für Leistungen und Verfügbarkeiten Dritter (z. B. Netzbetreiber, EDA, Gerätehersteller, externe APIs, Internetverbindung, Dritttools), soweit gesetzlich zulässig.
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22. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Ausfälle externer Systeme, Netz-/Stromausfälle, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse) ruhen Leistungspflichten für die Dauer der Störung, soweit die Leistungserbringung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird.
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23. Änderungen der AGB
23.1 Wir dürfen diese AGB anpassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist (z. B. Rechtsänderungen, technische/organisatorische Anpassungen, Weiterentwicklung der Leistungen).
23.2 Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen, sofern dem Kunden ein Widerspruchsrecht und die Frist in der Mitteilung ausdrücklich bekanntgegeben wurden.
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24. Schlussbestimmungen
24.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
24.2 Gerichtsstand für Unternehmergeschäfte ist das sachlich zuständige Bezirksgericht Wiener Neustadt.
24.3 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht zwingend strengere Form erforderlich ist.
24.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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25. Kontakt
Fragen, Wünsche oder Beschwerden richten Sie bitte an: office@energy-agent.at